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   KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01, 2 Ss 325/00   

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https://dejure.org/2001,62419
KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01, 2 Ss 325/00 (https://dejure.org/2001,62419)
KG, Entscheidung vom 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01, 2 Ss 325/00 (https://dejure.org/2001,62419)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 5 Ws (B) 360/01, 2 Ss 325/00 (https://dejure.org/2001,62419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot wegen Aufgabe des Wohnzwecks in der Form der gewerblichen Zimmervermietung durch die Unterbringung einer 8 köpfigen bosnischen Flüchtlingsfamilie in einem Einfamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01
    Nach den für das Rechtsbeschwerdegericht bindenden (vgl. BGHSt 26, 56, 62) Feststellungen in dem angefochtenen Urteil mietete die Betroffene ab dem 1. Februar 1994 das in ... Berlin-...steig 37, gelegene Einfamilienhaus.
  • KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß

    Auszug aus KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01
    Der Senat schließt sich diesen Ausführungen an und bemerkt ergänzend, daß jedenfalls für den hier in Betracht kommenden Tatzeitraum von August 1995 bis April 1996 die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt hinsichtlich der Mangellage an preiswertem, für breite Kreise der Bevölkerung erschwinglichem Wohnraum, auf die es entscheidend ankommt, nicht derart entspannt war, daß das Zweckentfremdungsverbot offensichtlich entbehrlich war (vgl. KG, Beschluß vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99 - für einen Tatzeitraum bis September 1998).
  • KG, 24.11.1998 - 5 Ws (B) 381/98

    Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Zweckentfremdung von

    Auszug aus KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01
    Das gilt insbesondere auch für die Fremdenbeherbergung in Form der gewerblichen Zimmervermietung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verfügungsberechtigte die Räume gewerbsmäßig Fremden, d. h. Personen überlässt, die am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen (vgl. KG, Beschluss vom 24. November 1998 - 5 Ws (B) 381/98 - m.w.N.).
  • KG, 31.08.1999 - 5 Ws (B) 404/99

    Ordnungswidrigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine gewerbliche

    Auszug aus KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01
    Denn dies käme der Betroffenen nicht zugute, weil es sich bei der 2. ZwVbVO um ein Zeitgesetz handelt, das § 4 Abs. 4 OWiG unterfällt (vgl. KG GE 1999, 982; Beschluß vom 31. August 1999 - 5 Ws (B) 404/99).
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